Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma FOCUS Immobilienmakler GmbH Rabensteinplatz 1, 04103 Leipzig

Stand 01.01.2017

Provisionsanspruch

Mit den Angeboten auf der Internetseite der Firma FOCUS Immobilienmakler GmbH – nachfolgend „Makler“ genannt – wird das Objekt und zugleich die Dienstleistung des Maklers angeboten, die in der Vermittlung/dem Nachweis von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss über dieses Objekt besteht. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung ein Vertrag bezüglich des vom Makler benannten Objektes zustande gekommen ist.
Der Provisionssatz ist abhängig von der speziellen Art des Rechtsgeschäfts und als Basissatz zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%) zu verstehen:

Bei Vermietung und Verpachtung beträgt die Provision

Wohnwirtschaftlich

  • 2 Monatsmieten.

Gewerblich

  • bei Mietverträgen mit einer Laufzeit unter 60 Monaten 2 Monatsmieten.
  • bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von mindestens 60 Monaten 3 Monatsmieten.

 

Bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften

  • beträgt die Käuferprovision 3 % des Kaufpreises

 

Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Kunden an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

Fälligkeit der Provision

Die angegebene Provision wird Abschluss eines Hauptvertrages fällig und ist zahlbar –ohne jeden Abzug – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung. Der Kunde hat den Makler zeitnah über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und dem Makler auf Verlagen eine Kopie auszuhändigen. Ferner entsteht der Provisionsanspruch auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, anstelle eines Mietvertrages).

Doppeltätigkeit und Gemeinschaftsgeschäfte

Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden. Weiterhin ist der Makler berechtigt weitere Personen mit der Vermittlung zu beauftragen. Auf Verlangen hat der Makler diese offen zulegen.

Verbot der Weitergabe

Sämtliche Informationen des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Ein weiter gehender Schadensersatz wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

Kenntnis von Angeboten

Ist dem Kunden ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 10 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.

Informationspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.

Abschluss des Hauptvertrages

Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

Informationsgrundlagen und Prüfungsumfang

Die durch den Makler zur Verfügung gestellten Informationen über die einzelnen Immobilien und deren Anbieter stammen ausschließlich von den jeweiligen Anbietern oder deren Auftraggebern, es sei denn, die jeweilige Information enthält den ausdrücklichen Hinweis auf einen anderen Ursprung. Ziel ist es nicht, die Richtigkeit der Angaben der Anbieter bzw. deren Auftraggeber, insbesondere der Verkäufer oder Vermieter zu überprüfen. Soweit daher nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, hat der Makler die Angaben zu den einzelnen Objekten nicht überprüft, sie stammen ausschließlich von den Anbietern. Die Richtigkeit der Angaben erfolgt erst durch schriftliche Bestätigung der Daten durch den jeweiligen Eigentümer.

Haftungsauschluss

Der Makler übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Informationen und Objektangaben, sowie für sonstige Informationen Dritter. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Eine Haftung des Maklers im Zusammenhang mit dem Inhalt solcher Informationen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf den Abschluss von Rechtsgeschäften.

Übrigen Inhalte – auch der Webseite – werden sorgfältig erarbeitet und in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Gleichwohl können Fehler (z.B. technische Störungen, falsche Wiedergabe, Verfälschungen durch unbefugte Dritte usw.) auftreten. Der Makler übernimmt deshalb auch im Übrigen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Eine Haftung aus unterlassener oder fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung ist ausgeschlossen.

Sonstiges

Alle auf unserer Internetseite befindlichen Fotos und Texte unterliegen dem Eigentum der Firma FOCUS Immobilienmakler GmbH und dürfen nur mit schriftlichen Zustimmung verwendet, kopiert oder vervielfältigt werden.

Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Maklers. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Maklers. Der Makler ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig zu machen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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